Transkript anzeigen Abspielen Pausieren

Elternbroschüre

Die komplette Elternbroschüre finden Sie auf dieser Seite sowohl in ausklappbarer Form...

‎Vorwort

Liebe Eltern,

Sie haben erfahren, dass Ihr Kind eine Hörschädigung hat. Diese Situation ist wahrscheinlich neu für Sie und vermutlich haben Sie nun viele Fragen. Einige dieser Fragen können wir sicherlich beantworten, andere bleiben vielleicht noch offen. Auf jeden Fall bieten wir Ihnen an, Sie auf dem Weg, den Sie und Ihr Kind gehen, zu begleiten. Nutzen Sie gerne unsere fachpädagogische Unterstützung.

Wir sind ein Team von etwa vierzehn Sonderpädagoginnen der Münsterlandschule, LWL-För- derschule mit dem Förderschwerpunkt „Hören und Kommunikation“ in Münster.

Ein Aufgabenbereich unserer Schule ist die Frühförderung von Kindern mit einer Hörbehin- derung. Unsere Schule umfasst weiterhin eine Beratungsstelle für hörgeschädigte Kinder und Jugendliche, einen Förderschulkindergarten, eine Grundschule, eine Hauptschule sowie die Betreuung von Kindern mit einer Hörschädigung an allgemeinen Schulen (Gemeinsames Ler- nen).

Wie auch immer Ihr ganz persönlicher Weg mit der Diagnose „Hörschädigung“ verläuft – Sie sind nicht alleine!

Das Frühförder-Team der Münsterlandschule

‎Aufgaben und Ziele der Frühförderung

Wir sind für Sie da, um Sie als Familie mit Ihrem Kind zu begleiten und zu unterstützen. Unsere Beratung und Begleitung ist je nach Hörschädigung und individueller Entwicklung des Kindes unterschiedlich. Ziel ist es, Ihr Kind in seiner Entwicklung bestmöglich zu fördern. Je nach Alter und Lebenssituation stehen unterschiedliche Förderziele und -inhalte im Vordergrund. Dabei berücksichtigen wir die individuellen Bedürfnisse und Interessen Ihres Kindes.

Die Frühförderung ist ab dem 3. Lebensmonat bis zum Schuleintritt möglich. Die Förderung findet im vertrauten Umfeld statt, z.B. zu Hause, bei der Tagesmutter oder in der Kindertagesstätte.

Zu den Aufgaben und Angeboten unserer Frühförderung zählen unter anderem:

Informieren:

  • über unterschiedliche Arten von Hörschädigungen und deren Auswirkungen
  • über Hörhilfen und technische Hilfsmittel
  • über die Hör- und Sprachentwicklung von Kindern
  • über Tipps und Anregungen für den alltäglichen Umgang mit Ihrem Kind
  • über Kommunikationshilfen
  • über finanzielle und rechtliche Hilfen
  • über unterschiedliche Förderorte
     

Beraten:

  • über die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit einer Hörbehinderung
  • über Rahmenbedingungen und Verhaltensweisen, die die Kommunikation und das Ver-
  • stehen erleichtern und die Hör- und Sprachentwicklung unterstützen
  • über geeignete Förderorte wie Kindergarten oder Schule
     

Fördern:

  • der Hör-, Sprach-, und Kommunikationsentwicklung Ihres Kindes unter Berücksichtigung seiner Gesamtentwicklung

Wir kooperieren mit allen Personen und Fachkräften, die an der Förderung Ihres Kindes be- teiligt sind. Das können z.B. sein: Akustikerinnen und Akustiker, Ärztinnen und Ärzte, Erzieh- erinnen und Erzieher oder Therapeutinnen und Therapeuten.

Gerne vermitteln wir Ihnen auch Kontakte zu anderen betroffenen Familien.

Welche Inhalte haben die Förderstunden?

Gemeinsam mit Ihnen schauen wir, was im Moment wichtig für Sie und Ihr Kind ist, und bauen diese Themen in die Förderstunden mit ein. Wir beobachten Ihr Kind und tauschen uns mit Ihnen über den individuellen Entwicklungsstand aus.

Spiel- und Förderangebote:

  • zur Anbahnung und Weiterentwicklung der Kommunikation
  • zur Förderung der Hörentwicklung
    zur Unterstützung der Sprach- und Sprechentwicklung

Bitte zögern Sie nicht, bei Fragen, Sorgen oder Unsicherheiten Ihre Frühförderin anzusprechen.

Weitere Angebote der Frühförderung:

  • 3- bis 4-mal im Jahr Eltern-Kind-Treffen in unserem Förderschulkindergarten
  • Online-Elternabende
  • Schulvorbereitungstraining (SVT) ein Jahr vor Schulbeginn
  • Erzieherinnennachmittage

Vereinbarungen und Rahmenbedingungen:

‎Zusammenarbeit zwischen der Frühförderung der Münsterlandschule und der Familie des Kindes mit einer Hörschädigung

  • Frühförderung ist ein Angebot.
    Wenn Sie dieses Angebot annehmen, ergeben sich daraus Verpflichtungen für beide Seiten.
     
  • Es entstehen für Sie keine Kosten. (Der LWL und das Land NRW tragen die Kosten.)
    Den Antrag auf Pädagogische Frühförderung können Sie bei uns in der Beratungsstelle für hörgeschädigte Kinder stellen. Wir leiten diesen Antrag an die Bezirksregierung Münster und an das zuständige Gesundheitsamt weiter. Die Genehmigung des Antrags erfolgt zeitnah, sodass die Frühförderung in der Regel nach 6-8 Wochen beginnen kann.
     
  • Für eine wirksame Frühförderung ist eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Ihnen und der Frühförderin wichtig.
    Damit das gelingt, nehmen wir uns Zeit für ein gegenseitiges Kennenlernen.
     
  • Frühförderung findet u.a. in Form von Information, Beratung und Begleitung der Eltern sowie individueller Förderung des Kindes statt. Einen besonderen Stellenwert nimmt hierbei die Eltern-Kind-Interaktion ein.
     
  • Sie als Eltern kennen Ihr Kind am besten.
    Deshalb ist uns ein regelmäßiger Austausch mit Ihnen über Ziele und Inhalte der Früh- förderung wichtig.
     
  • Die Frühförderung findet bei Ihnen zu Hause oder mit Kindergarteneintritt im Kindergarten statt. Hilfreich hierfür ist ein ruhiger Förderort. In häuslicher Umgebung sollte immer ein Elternteil oder eine andere Bezugsperson aktiv teilnehmen.
     
  • Die optimale Einstellung der Hörhilfen (Hörgeräte/Cochlea Implantate) ist eine wesentliche Grundlage einer gelingenden Hör-Sprachentwicklung und setzt eine regelmäßige Überprüfung der Hörtechnik voraus.
     
  • Die Frühförderung findet in der Regel je nach Bedarf wöchentlich oder 14-tägig statt. Eine Fördereinheit dauert ca. 45 Minuten.
     
  • Termine werden durch die Frühförderin rechtzeitig mit Ihnen vereinbart. Bitte halten Sie diese pünktlich ein. Bei einer Absage Ihrerseits sind in der Regel Ersatztermine nicht möglich, da wir langfristig planen müssen.
     
  • Bei ansteckenden Krankheiten des Kindes oder anderer Familienmitglieder sagen Sie bitte den Fördertermin ab.
     
  • Bitte geben Sie so früh wie möglich Bescheid, wenn Sie einen Termin absagen müssen.
     
  • Bei plötzlichen und unvorhersehbaren Hinderungsgründen versuchen Sie bitte die Früh- förderin noch zu erreichen, um unnötige Fahrten zu vermeiden.
     
  • Bitte denken Sie auch daran, Frühfördertermine, die im Kindergarten stattfinden, abzu- sagen, wenn Ihr Kind mal nicht in die Kita gehen kann.
     
  • In den Schulferien findet die Frühförderung nicht statt.
     
  • Es kann vorkommen, dass wir eine Frühförderstunde aufgrund anderer dienstlicher Ver- pflichtungen absagen müssen.

Wir freuen uns auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen!

Das Hörorgan‎

Unser Ohr lässt sich in drei Abschnitte einteilen (siehe obige Abbildung):

Äußeres Ohr
Das äußere Ohr besteht aus der Ohrmuschel und dem äußeren Gehörgang.
Die Ohrmuschel fängt den Schall auf und leitet ihn durch den Gehörgang zum Trommelfell.

Mittelohr (auch Paukenhöhle)
Das Trommelfell trennt das äußere Ohr vom Mittelohr. Das Trommelfell wird durch den Schall in Schwingungen versetzt. Diese Schwingungen werden auf die drei Gehörknöchelchen Hammer, Amboss und Steigbügel übertragen. Die Gehörknöchelchen leiten die Bewegung des Trommelfells ans Innenohr weiter. Dabei verstärken sie den Schall.

Das Mittelohr ist ein mit Luft gefüllter Raum, der durch die Tube (oder Ohrtrompete/Eustachische Röhre) mit dem Nasen-Rachenraum verbunden ist. Die Tube sorgt für die Belüftung und den Druckausgleich im Mittelohr.

Ist die Luftzufuhr (z.B. durch Anschwellen der Schleimhaut bei einem Infekt) gestört, wird das Mittelohr nicht ausreichend belüftet. Es kann sich Flüssigkeit im Mittelohr bilden und es entsteht ein Paukenerguss. Die Flüssigkeit im Mittelohr bewirkt, dass das Trommelfell und die 

Gehörknöchelchen nicht richtig schwingen können. Es kommt zu einer vorübergehenden Schwerhörigkeit, weil der Schall nicht richtig zum Innenohr übertragen werden kann.

Innenohr
Im Innenohr befindet sich das eigentliche Hörorgan: die Hörschnecke oder Cochlea. Sie ist mit Flüssigkeit gefüllt ist. In der Hörschnecke befinden sich außerdem winzige Sinneshärchen, die „Haarzellen“.

Wenn der Steigbügel Schall zum Innenohr weiterleitet, gerät die Flüssigkeit in der Hörschnecke in Bewegung. Es bilden sich Wellen, die je nach Tonhöhe bestimmte Haarzellen bewegen: Hohe Töne werden von den Haarzellen am Eingang der Schnecke wahrgenommen, tiefe Töne in der Spitze der Schnecke. Die Haarzellen wandeln dann den Schall in elektrische Energie um, die über den Hörnerv zum Gehirn geleitet und dort verarbeitet wird.

Das eigentliche „Hören“, die Entschlüsselung der elektrischen Impulse, leistet das Gehirn. Hier wird der Schalleindruck als Sprache, Musik oder als ein bestimmtes Geräusch gedeutet.

Das Audiogramm

In einem Audiogramm werden die Ergebnisse der Hörmessungen (Audiometrie) eingetragen. Bei der Tonaudiometrie wird gemessen, bei welcher Lautstärke ein bestimmter Ton gehört wird. Die Lautstärke (oder Schalldruck) wird in Dezibel (dB) gemessen, die Tonhöhe (oder Frequenz) in Hertz (Hz). Das menschliche Ohr kann Töne im Frequenzbereich von etwa 20 Hz bis 20.000 Hz hören.

Die Hörschwelle gibt die Lautstärke an, bei der ein Ton in einer bestimmten Tonhöhe gerade noch gehört wird. Bei den meisten normalhörenden jungen Erwachsenen liegt die Hörschwelle zwischen 0 dB und 10 dB.

Flüstern hat im Abstand von einem Meter eine durchschnittliche Lautstärke um 30 dB. Normale Umgangssprache ist im Abstand von einem Meter im Durchschnitt etwa 60 dB laut.

Bei ca. 100 dB liegt bei den meisten normalhörenden Menschen die individuelle Unbehaglichkeitsschwelle. Das bedeutet, dass ein Schallreiz ab diesem Schalldruck als unangenehm laut empfunden wird. Bereits ab einer Lautstärke von 80 dB kann Lärm über einen längeren Zeit- raum das Gehör schädigen. Die Schmerzschwelle beginnt ab 120 dB. Schon eine kurze Ein- wirkung eines Schallreizes ab 120 dB kann das Gehör dauerhaft schädigen.

Wie laut ein Geräusch oder Sprache ist, hängt immer auch davon ab, wie weit die Schallquelle von uns entfernt ist.

In folgender Abbildung sehen Sie, welche Geräusche und Klänge laut oder leise, hoch oder tief sind (zum Vergrößern auf das blaue Plus-Symbol in der rechten unteren Ecke klicken):

Die Sprachbanane

Der in obiger Abbildung blau hinterlegte Bereich wird als „Sprachbanane“ bezeichnet und zeigt, wo die Laute der menschlichen Sprache einzuordnen sind. Vokale (a, e, i, o, u) liegen eher im Tief- und mittleren Tonbereich. Konsonanten sind meist leiser als Vokale. Einige Konsonanten (wie s, f, t) liegen eher im Hochtonbereich. Für das allgemeine Sprachverstehen sind Konsonanten besonders wichtig. - Dies lässt sich auch anschaulich verdeutlichen. Wenn Sie die Beispielsätze unten lesen, erkennen Sie, ob die Sprache leichter mit fehlenden Vokalen oder mit fehlenden Konsonanten zu entschlüsseln ist:

Formen von Hörschädigungen:

‎Schallleitungsschwerhörigkeit

(auch Mittelohrschwerhörigkeit)

Ort: Das Außen- und/oder Mittelohr ist betroffen.

Mögliche Ursachen können sein:

  • Die Ohrmuschel fehlt oder ist missgebildet.
  • Der Gehörgang fehlt oder ist zu eng.
  • Im Trommelfell befindet sich ein Loch.
  • Die Gehörknöchelchenkette (Hammer, Amboss, Steigbügel) ist nicht funktionstüchtig.

Neben diesen oft angeborenen Formen von Hörschädigungen gibt es auch vorübergehende Schallleitungsschwerhörigkeiten. Sie können z.B. durch eine Erkältung, eine Tubenfunktions- störung, einen Paukenerguss oder durch eine Mittelohrentzündung ausgelöst werden.

Auswirkung: Der Schall wird nicht ausreichend zum Innenohr geleitet. Sprache kann nur leiser und gedämpft wahrgenommen werden.

Technische Hilfen: Je nach Art und Ursache der Schwerhörigkeit kann der Arzt „herkömmliche“ Hörgeräte (Luftleitungshörgeräte) oder Knochenleitungshörgeräte verordnen. Luftleitungshör- geräte verstärken den Schall und leiten ihn über den Gehörgang zum Trommelfell. Vom Trommelfell wird der Schall über die Gehörknöchelchen zum Innenohr weitergeleitet.

Knochenleitungshörgeräte können z.B. an einem Stirnband befestigt werden, wenn kein Luftleitungshörgerät getragen werden kann. Sie versetzen die Knochen des Schädels in Vibrationen. Durch die Schwingungen der Schädelknochen wird der verstärkte Schall direkt ins Innenohr übertragen. Der Schall wird dann im Innenohr weiterverarbeitet.

Schallempfindungsschwerhörigkeit

(auch Innenohrschwerhörigkeit)

Ort: Es ist entweder das Innenohr, der Hörnerv oder das Hörzentrum betroffen.
Sehr häufig sind die Haarzellen im Innenohr geschädigt. Die Haarzellen können die Hörreize dann nicht oder nur eingeschränkt aufnehmen und an den Hörnerv weiterleiten. Der Hörverlust kann die einzelnen Tonhöhen (Frequenzen) unterschiedlich stark betreffen.

Auswirkung: Sprache wird nicht nur leiser, sondern auch „anders“ wahrgenommen (qualitative Einschränkung). Der Höreindruck kann lückenhaft oder verzerrt sein. Je größer der Hörverlust, desto weniger Sprache wird gehört und verstanden. Das Hören kann sehr anstrengend sein und erfordert viel Konzentration.

Technische Hilfen: Hörgeräte verstärken den Schall und können so das Verstehen von Sprache verbessern oder überhaupt erst ermöglichen.

Wenn mit Hörgeräten kein ausreichendes Sprachverständnis erreicht wird, gibt es häufig die Möglichkeit einer Versorgung mit einem Cochlea Implantat (CI). Bei einem CI wird der Schall in elektrische Impulse umgewandelt, durch die der Hörnerv künstlich gereizt wird.

Weder Hörgeräte noch Cochlea Implantate können eine Schwerhörigkeit vollständig ausgleichen. Auch mit Hörhilfen bleibt das Hören qualitativ anders und anstrengend.

Kombinierte Schwerhörigkeit

Von einer kombinierten Schwerhörigkeit spricht man, wenn sowohl eine Schallleitungsschwer- hörigkeit als auch eine Schallempfindungsschwerhörigkeit vorliegt.

Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung

(AVWS)

Ort: Das Ohr ist intakt, aber das Gehirn entschlüsselt das Gehörte nicht richtig.

Auswirkung: Ein Kind mit einer AVWS kann auch sehr leise Geräusche und Sprache wahrnehmen, dennoch kann das Hören sehr anstrengend sein und viel Konzentration benötigen. Beispielsweise kann das Heraushören von Sprache in lauter Umgebung erschwert sein, zwei Sprecher werden nicht gleichzeitig verstanden, Geräuschquellen können nicht geortet werden oder die Merkfähigkeit für Sprache ist eingeschränkt.

Technische Hilfen: Unter Umständen können Hörgeräte oder eine drahtlose Übertragungsanlage helfen, Sprache aus einer Geräuschkulisse herauszufiltern.

Grade von Hörschädigungen:

Hörschädigungen unterscheiden sich nicht nur in ihrer Art, sondern auch in ihrer Stärke. Beide Ohren können in gleichem oder unterschiedlichem Ausmaß betroffen sein. Neben beidseitigen Schwerhörigkeiten gibt es auch einseitige Schwerhörigkeiten.

Leichtgradige Schwerhörigkeit

(Hörverlust von etwa 20 bis 30 dB)

Ein Kind hat noch genug Hörvermögen, um Sprache über das Ohr aufzunehmen, und kann eine Unterhaltung in einer leisen Situation in der Regel insgesamt verstehen. Dem Kind fällt es z.B. schwer, einzelne ähnlich klingende Laute zu unterscheiden. Selbst wenn eine leichtgradige Schwerhörigkeit im Alltag nicht immer deutlich auffällt, können Hörgeräte die Entwicklung des Kindes sehr unterstützen.

Mittelgradige Schwerhörigkeit

(Hörverlust von 30 dB bis 60 dB)

Sprache kann in einer leisen Umgebung noch über das Ohr aufgenommen werden, es kommt aber je nach Grad des Hörverlustes zunehmend zu Verständnisproblemen. Die Probleme verstärken sich deutlich bei Gesprächen in einer lauten oder halligen Umgebung und bei einer etwas größeren Entfernung zum Sprecher. Kinder mit einer mittelgradigen Schwerhörigkeit fangen auch ohne Hörgeräte an, Sprache zu verstehen und selbst zu sprechen. Die Entwicklung des Hörens und der Sprache verläuft bei ihnen aber meistens sehr verzögert.

Hochgradige Schwerhörigkeit

(Hörverlust von 60 bis 90 dB)

Sprache kann ohne Hörhilfen nicht ausreichend über das Ohr aufgenommen und verstanden werden. Ein Kind reagiert vielleicht auf das Rufen seines Namens, kann ein Gespräch aber nicht verstehen. Das Kind braucht Hörhilfen und weitere Unterstützung, damit sich seine Sprache entwickeln kann.

Hörrestigkeit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit

(Hörverlust von 90 bis 120 dB)

Sprache wird nicht mehr über das Ohr aufgenommen. Laute Geräusche können eventuell noch gehört werden. Ohne Hörhilfen und weitere Unterstützung entwickelt ein Kind keine Sprache. Auch mit Hörgeräten bleibt das Sprachverständnis sehr eingeschränkt.

Gehörlosigkeit/Taubheit

(ab Hörverlust von 120 dB)

Das Kind hört entweder gar nicht oder nur einzelne sehr laute Geräusche. Ohne Hörhilfen und weitere Unterstützung entwickelt ein Kind keine Sprache. In der Regel kann ein Kind mit einer Gehörlosigkeit auch mit Hörgeräten kein Sprachverständnis entwickeln. Ein Cochlea Implantat kann ihm ermöglichen, zu lernen, Sprache über das Ohr zu verstehen.

Einseitige Hörschädigungen

Jede Form und Stärke einer Hörschädigung kann auch nur auf einem Ohr auftreten. Kinder mit einer einseitigen Schwerhörigkeit oder Taubheit entwickeln sich sprachlich meistens unauffällig. Die Hauptauswirkungen einer einseitigen Hörschädigung sind ein insgesamt leiserer Höreindruck, ein erschwertes Verstehen von Sprache bei Nebengeräuschen und Probleme beim Richtungshören. Je nach Grad der Hörschädigung fällt es einem Kind schwer, einem Ge- spräch in einer lauteren Umgebung zu verstehen und festzustellen, aus welcher Richtung es angesprochen wurde oder woher ein Geräusch kommt.
Häufig fallen die Auswirkungen einer einseitigen Schwerhörigkeit oder Taubheit erst im Kindergarten oder in der Schule auf. Auch eine einseitige Hörschädigung sollte möglichst früh mit Hörhilfen versorgt werden.

‎Mögliche Auswirkungen einer Hörbehinderung

Die unterschiedlichen Arten von Hörschädigungen können zu verschiedenen Auswirkungen auf die Kommunikation, die Sprache und die Gesamtentwicklung des Kindes führen. Dabei ist jedes Kind individuell unterschiedlich und so sagt allein die Art und der Grad der Hörschädigung zunächst nichts darüber aus, wie sich das Kind später entwickelt.

Die möglichen Auswirkungen hängen ab von:

  • der Art und dem Grad der Hörschädigung
  • dem Zeitpunkt des Eintritts und der Diagnose der Hörschädigung
  • dem Zeitpunkt der hörtechnischen Versorgung und der Akzeptanz der technischen Hörhilfen
  • den individuellen Fähigkeiten und Lernbedingungen des Kindes
  • der Förderung des Kindes/dem Einsatz früher Hilfen (z.B. Frühförderung).

In Abhängigkeit von den genannten Faktoren kann sich eine Hörbehinderung auf folgende Bereiche auswirken:

Sprachentwicklung

Kinder erlernen Sprache und Sprechen über das Hören. Bereits vor der Geburt kann das Kind im Mutterleib hören. Die Hörreize werden im Säuglingsalter vom Gehirn verarbeitet und es entstehen wichtige Reifungsprozesse. Liegt eine Hörschädigung vor, so können Hörreize wie Geräusche und Sprache – je nach Art und Grad der Hörschädigung – zunächst eingeschränkt oder gar nicht über das Ohr wahrgenommen werden. Reifungsprozesse im Gehirn können nur eingeschränkt erfolgen. Um die Reifungsprozesse im Gehirn so früh wie möglich zu unterstützen, ist eine frühe Versorgung mit Hörhilfen und eine frühe Förderung des Kindes wichtig.

Die eingeschränkte Hörwahrnehmung kann die Sprachentwicklung in folgenden Bereichen erschweren:

  • Sprachverstehen
  • Wortschatz
  • Satzbildung
  • Aussprache (Artikulation)
  • Kommunikation

Richtungshören

Beim Richtungshören oder räumlichen Hören geht es darum, zu erkennen, aus welcher Richtung der Schall herkommt. Dafür brauchen wir beide Ohren. Das beidohrige Hören ermöglicht uns auch, die Entfernung zu einer anderen Person oder einem Objekt einzuschätzen.
Ist das Richtungshören beeinträchtigt (z.B. aufgrund einer einseitigen Hörbehinderung), so können die Richtung und die Distanz eines Schallereignisses nicht oder nur eingeschränkt bestimmt werden. Dies kann z.B. dazu führen, dass ein Sprecher nicht geortet werden kann oder die Richtung und die Entfernung eines heranfahrenden Fahrzeugs nicht erkannt wird.

Aufmerksamkeit und Konzentration

Menschen ohne Hörbehinderung müssen in der Regel nur einen geringen Teil ihrer Aufmerksamkeit und Energie auf das Hören verwenden – sie können „nebenbei“ hören. Somit kann mehr Energie für das Verarbeiten des Gehörten genutzt werden, wie z.B. Fragestellungen ableiten, Probleme erkennen, vergleichen, folgern etc. Dies kann man so veranschaulichen:

Dagegen müssen sich Menschen mit einer Hörbehinderung auf das Hören konzentrieren. Je nach Hörverlust müssen sie die eingeschränkt ankommenden Informationen z.B. durch Kombinieren oder Beobachten der Mundbewegungen des Sprechers („Absehen“) vervollständigen. Sie benötigen mehr Energie, um das Gehörte aufzunehmen. Diese Energie steht dann nicht mehr für die Verarbeitung des Gehörten zur Verfügung. Für Kinder bedeutet dies, dass sie häufig schneller ermüden. Außerdem kann die Konzentrations- und Aufmerksamkeitsspanne des Kindes verkürzt sein.

Der Energieaufwand, den ein hörgeschädigter Mensch aufwenden muss, um gut zu verstehen, ist auch abhängig von den akustischen Bedingungen. Je schlechter diese sind, desto höher ist der Energieaufwand für die Aufnahme akustischer Informationen:

Sozialer und emotionaler Bereich

Kontakte zu anderen Menschen entstehen durch Kommunikation, also zu einem großen Teil über Hören und Sprechen. Da die Kommunikation für Kinder mit einer Hörbehinderung oft nicht nebenbei und selbstverständlich abläuft, kann es hier zu Missverständnissen bzw. Verstehensproblemen kommen. Dies kann zur Folge haben, dass sich ein Kind nicht verstanden fühlt, es nicht weiß, was von ihm erwartet wird oder es verunsichert ist. Erlebt ein Kind solche Situationen häufiger, so kann es z.B. dazu führen, dass es sich zurückzieht oder aggressiv reagiert.

Kindern mit einer Schwerhörigkeit fällt es manchmal schwer, zu erfassen, was in Aussagen „mitschwingt“. Sie können vielleicht einen speziellen Tonfall einer Äußerung nicht deuten. Sie erkennen also z.B. nicht, ob wir gerade beruhigend, tröstend, aufmunternd oder warnend mit ihnen sprechen. Oder sie bekommen kleine Einzelheiten nicht mit, die jedoch für den Zusammenhang wichtig sind. So gehen ihnen wichtige Informationen verloren, die für das Verstehen von Gesamtzusammenhängen wichtig sind.

Identitätsfindung

Von klein auf können wir ein Kind darin unterstützen und stärken, seine persönliche und individuelle Identität zu entwickeln und dabei auch die Hörbehinderung als einen Teil seiner Persönlichkeit anzunehmen. In den unterschiedlichsten Situationen im Alltag können Sie Ihrem Kind immer wieder ermöglichen, seine eigenen Stärken zu entdecken.

Versuchen Sie, offen mit der Hörbehinderung und mit den Hörhilfen Ihres Kindes umzugehen. Es kann dann auch lernen, selbstbewusst und selbstbestimmt mit der eigenen Hörschädigung umzugehen. Gehen Sie darauf ein, wenn es Verständnisprobleme gibt. Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass es Ihnen wichtig ist, es zu verstehen und selbst von ihm verstanden zu werden. Wenn Ihr Kind etwas älter ist, ermutigen Sie es dazu, nachzufragen, wenn es etwas nicht verstanden hat.

Ab einem gewissen Alter, können Sie Ihr Kind bei der Pflege der Hörhilfen und beim Austausch der Batterien miteinbeziehen. Später können Sie mit ihm üben, die Hörhilfen selbständig einzusetzen.

Im Alter von ca. 4 oder 5 Jahren beginnen viele Kinder mit einer Hörbehinderung, sich damit auseinander zu setzen, warum sie Hörhilfen tragen und sie nicht so gut hören können wie andere Kinder. Besonders in dieser Phase ist es wichtig, das Thema „Hörbehinderung“ kindgerecht zu thematisieren und auf die Fragen Ihres Kindes einfühlsam einzugehen. Eine Auseinandersetzung mit der eigenen Behinderung ist beispielsweise über das gemeinsame Lesen von Bilderbüchern zu dem Thema möglich. (Ihre Frühförderin gibt Ihnen dazu gerne Tipps.)

Auch in der Kita-Gruppe kann das Thema Hörbehinderung im Rahmen der Frühförderung aufgegriffen werden - sowohl in der Einzelförderung mit Ihrem Kind, als auch mit der ganzen Kita-Gruppe.

Sehr wertvoll ist es für die Kinder, andere Kinder (oder auch Erwachsene) mit einer Hörbehinderung kennenzulernen. - Gerne vermitteln wir Ihnen Kontakte zu anderen Familien.

Gleichgewicht

Liegt eine Innenohrschwerhörigkeit oder eine Gehörlosigkeit vor, so kann es manchmal zu einer Beeinträchtigung des Gleichgewichtsorgans und des Gleichgewichtsinns kommen.

Der Gleichgewichtssinn ist eines der ersten Sinne, der für die Gesamtentwicklung des Kindes wichtig ist (siehe Abb. 9, Wahrnehmungsentwicklungsbaum). Zum Beispiel beim Laufen lernen oder Fahrrad fahren ist dieser Sinn wichtig, aber auch für die allgemeinen Lernvoraussetzungen, die das Kind entwickelt, ist dieser Sinn von Bedeutung.

Hörgeräte

Nach der Diagnose einer Hörschädigung werden die meisten Kinder zunächst mit Hörgeräten versorgt. Eine frühe Versorgung mit Hörgeräten ermöglicht einem Kind in vielen Fällen eine gute Hör- und Sprachentwicklung.

Es gibt verschiedene Hörgerätearten. Kinder bekommen in der Regel „Hinter dem Ohr“-Geräte (HdO-Geräte) (siehe Abb. 3). Sie werden hinter dem Ohr getragen.

Hörgeräte enthalten fünf elementare Teile: Mikrofone, einen Verstärker, einen Lautsprecher, eine Batterie und einen Computerchip, der vom Hörakustiker individuell angepasst wird. Hörgeräte verstärken den von den Mikrofonen aufgenommenen Schall und leiten ihn über den Gehörgang ins Ohr. Sie werden entsprechend des Hörverlustes des Kindes eingestellt. Die Einstellung muss regelmäßig kontrolliert und insbesondere zu Beginn der Hörgeräteversorgung nach und nach angepasst werden.

Kinder tragen HdO-Geräte mit einem Ohrstück (auch Ohrpassstück oder Otoplastik). Das Ohrstück sorgt für eine optimale Übertragung des aufbereiteten Schalls vom Hörgerät über den Hörschlauch in den Gehörgang. Außerdem ermöglicht das Ohrstück einen besseren Halt des Hörgeräts am Ohr. Das Ohrstück soll verhindern, dass der vom Hörgerät verstärkte Schall wieder aus dem Ohr heraustritt und ein Rückkopplungspfeifen entsteht. Sowohl der Hörschlauch als auch das Ohrstück müssen regelmäßig erneuert werden.

Für Kinder mit bestimmten Formen der Mittelohr-Hörstörungen, Fehlbildungen der Ohrmuschel oder des Gehörgangs gibt es spezielle Geräte, die den Schall über den Knochen ins Innenohr leiten. Diese Geräte nennt man Knochenleitungshörgeräte (siehe Abb. 4). Sie sind z.B. an einem Stirnband befestigt:

Cochlea Implantate (CI)

Ein Cochlea Implantat (CI) ist eine Hörprothese, deren Funktionsweise sich grundlegend von der eines Hörgeräts unterscheidet. Wenn mit Hörgeräten keine ausreichende Sprachwahrnehmung erreicht wird, kann ein Cochlea Implantat ein Hören ermöglichen.

Ein CI besteht aus einem Innenohrimplantat und den äußeren Teilen (siehe Abb. 5 + 6). In einer Operation werden Elektroden in die Hörschnecke im Innenohr eingeführt. Die äußeren Teile des Geräts mit dem Sprachprozessor, Mikrofon und Sendespule trägt der Nutzer ähnlich wie ein Hörgerät am Ohr. Der Sprachprozessor wandelt akustische Signale in elektrische Impulse um, die über die Sendespule an die Elektroden in der Hörschnecke weitergeleitet werden. Über die Elektroden wird dann der Hörnerv künstlich gereizt.

Wenn ein Baby oder Kind ein CI bekommt, kann es noch nicht gleich alles hören. In einem Zeitraum von in der Regel anderthalb bis zwei Jahren muss der Sprachprozessor schrittweise angepasst werden. Das Kind kann dann allmählich lernen zu hören. In der Folgezeit sind weiter regelmäßige Kontrollen und auch Anpassungen der Sprachprozessoren im Rahmen der „Hör-Sprach-Rehabilitation“ erforderlich.

Auch bei einer optimalen Entwicklung können Cochlea Implantate das natürliche Hören mit zwei gesunden Ohren nicht vollständig ersetzen. Wenn der Sprachprozessor abgenommen wird oder wenn der Akku leer ist, kann das Kind nicht hören.
Ein Richtungshören ist bei einer beidseitigen hochgradigen Hörschädigung nur möglich, wenn beide Ohren mit Hörhilfen versorgt sind.

Drahtlose akustische Übertragungsanlage

(DAÜ)

Sowohl mit Hörgeräten als auch mit Cochlea Implantaten kann eine Verständigung bei Störgeräuschen, in einer lauten Umgebung, bei ungünstiger Raumakustik (Nachhall) oder über weitere Entfernungen nur eingeschränkt bis gar nicht möglich sein. In solchen Situationen kann eine drahtlose akustische Übertragungsanlage (früher „FM Anlage“) Ihrem Kind helfen, Sprache deutlich besser und mit weniger Anstrengung und Konzentrationsleistung zu verstehen.

Eine Übertragungsanlage besteht aus zwei Teilen: Einem Sender mit Mikrofon, den die/der Sprechende am Körper trägt, sowie zwei kleinen Empfängern, die an die Hörhilfen gekoppelt werden oder in diese integriert sind. Die vom Mikrofon aufgenommene Sprache wird vom Sender drahtlos (über digitale Funktechnologie) an die Empfänger übertragen. Das Kind hört dann die Sprache so, als ob man aus unmittelbarer Nähe zu ihm spricht. Außerdem wird die Lautstärke des Störlärms (z.B. Umgebungsgeräusche oder andere Stimmen) im Verhältnis zu der Stimme der Person, die das Mikrofon trägt, etwas abgesenkt.

Eine Übertragungsanlage sollte nicht dauerhaft eingesetzt werden, sondern nur gezielt in bestimmten Situationen: z.B. bei Auto- oder Busfahrten, beim Fahrradfahren (wenn das Kind im Fahrradanhänger oder Kindersitz ist oder wenn es selbst Rad fährt), beim Vorlesen, im Stuhlkreis im Kindergarten oder in mündlichen Unterrichtsphasen in der Schule.

Die Übertragungsanlage kann von der Pädaudiologin/dem Pädaudiologen oder der HNO-Ärztin/dem HNO-Arzt verordnet und bei der Hörgeräteakustikerin/beim Hörgeräteakustiker bestellt werden. Die Kosten übernimmt in vielen Fällen die Krankenkasse.

Modellbeispiele für drahtlose Übertragungsanlagen:

Spracherwerb bei Kindern

Der Spracherwerb verläuft bei Kindern normalerweise unbewusst und automatisch. Dabei vollzieht er sich, egal mit welcher Muttersprache Kinder aufwachsen, immer in ähnlichen Schritten. Diese Schritte bauen aufeinander auf (siehe Abb. 10 Sprachentwicklungspyramide). So kann ein Kind nicht den 3. Schritt erlernen, bevor der 2. Schritt vollzogen wurde. Der Spracherwerb ist ein dynamischer Prozess, bei dem mehrere Areale des Gehirns beteiligt sind. Spracherwerb kann auch nicht losgelöst von anderen Kompetenzen erfolgen, sondern ist angewiesen auf eine ausgeglichene Wahrnehmungsentwicklung.

In dem „Wahrnehmungsentwicklungsbaum“ in Abb. 9 ist dargestellt, welche Wahrnehmungsbereiche als Grundlage der Sprachentwicklung beim Kind entwickelt sein müssen. So wie eine Baumkrone nicht ohne Wurzeln und Stamm wachsen kann, so kann sich die Sprache besser entwickeln, wenn Basissinne (Gleichgewicht, Tiefenwahrnehmung und Tastsinn) gut ausgebildet sind.

Als Eltern eines Säuglings oder Kleinkindes mit einer Hörbehinderung machen Sie sich vermutlich Gedanken, ob Ihr Kind ohne Probleme oder doch erschwert in die Sprache hineinwachsen wird. Je nach Grad der Hörschädigung, dem Zeitpunkt der apparativen Versorgung und der Gesamtentwicklung können die Schritte des Spracherwerbs bei den einzelnen Kindern unterschiedlich schnell verlaufen.

Je mehr ein Baby hört und eigene Laute mit denen der Eltern auditiv vergleichen kann, desto eher wird es in der Lage sein, diese selbst zu bilden.
Alle Babys produzieren automatisch in der sogenannten „ersten Lallphase“ eigene Laute. Babys, die kaum oder nichts hören, können in der 2. Lallphase verstummen.
Bei Kindern mit einem Hochtonverlust sind die Wahrnehmung und damit auch die Produktion der Reibelaute (Frikative) s, f, w, sch, ch häufig erschwert. Andere Kinder können Schwierigkeiten mit Lauten haben, die hinten im Mund gebildet werden, wie z.B. r, g, k.
Neben Schwierigkeiten der Artikulation können durch den Hörverlust auch die Wortschatzentwicklung, die Ausbildung der Grammatik, das allgemeine Sprachverständnis und dadurch bedingt die Kommunikation betroffen sein.

Ein Grundprinzip der Hörgeschädigtenpädagogik von der Frühförderung bis zur Schulentlassung ist der Sprachaufbau und Sprachausbau bei Kindern mit einer Hörbehinderung. In der Frühförderung wird der Lautspracherwerb und/oder der Gebärdenspracherwerb spielerisch unterstützt und gefördert. Im Rahmen der Frühförderung erfahren Sie, wie Sie Ihr Kind zu Hause beim Spracherwerb unterstützen können.

Da die Entwicklungsschritte des Spracherwerbs nicht voraussagbar sind, wird Ihnen als Eltern hier viel Geduld abverlangt.
Viele Eltern möchten trotz des individuellen Entwicklungsverlaufs wissen, auf welcher Stufe des Spracherwerbs sich ihr Kind befindet und welcher Schritt als nächster kommt. Auch bei guthörenden Kindern gibt es eine Spannbreite des Alters für die einzelnen Schritte der Sprachentwicklung. Bestimmte Entwicklungsschritte können aber einem ungefähren Alter zugeordnet werden. In der folgenden „Sprachentwicklungspyramide“ von Wolfgang Wendlandt sind die einzelnen Schritte der Sprachentwicklung zu sehen (zum Vergrößern auf das blaue Plus-Symbol in der rechten unteren Ecke klicken):

Unabhängig davon ob Kinder die Deutsche Lautsprache oder die Deutsche Gebärdensprache als Muttersprache haben, läuft die Entwicklung der Sprachen ähnlich ab. Zum Vergleich der Entwicklung der Deutschen Gebärdensprache (DGS) und der Deutschen Lautsprache (DLS) hat Frau Professor Becker von der Universität Berlin die Entwicklungsschritte gegenübergestellt (zum Vergrößern auf das blaue Plus-Symbol in der rechten unteren Ecke klicken):


Das hilft Ihrem Kind in der Kommunikation und beim Spracherwerb

Auch mit Hörgeräten oder CIs bleibt das Verstehen von Sprache für viele Kinder erschwert. Oft können die Kinder Gesprächen nur unter Anstrengung folgen. Sie erfassen bisweilen Sprache nicht immer vollständig und können sich unter Umständen nicht korrekt ausdrücken.

Das Herausfiltern von sprachlichen Informationen (Nutzschall) aus Nebengeräuschen (Störschall) stellt grundsätzlich für Menschen mit Hörgeräten/CI eine große Herausforderung dar. Sie müssen sich häufig mehr anstrengen als Menschen ohne Hörschädigung. Daher können sie schneller ermüden und benötigen im Alltag immer wieder Rückzugsmöglichkeiten und „Hörpausen“.

Sie als Eltern können Ihrem Kind durch bestimmte Verhaltensweisen helfen, Sprache zu erlernen und zu verstehen. Dazu sind keine besonderen Übungen notwendig. In den vielen kleinen, alltäglichen Situationen, in denen Sie sich mit Ihrem Kind beschäftigen, können be- stimmte Reaktionen und Äußerungen von Ihnen hilfreich und förderlich für Ihr Kind sein. Welche elterlichen Verhaltensweisen den Spracherwerb eines Kindes unterstützen, hängt teilweise vom Alter und Entwicklungsstand des Kindes ab.

So können Sie zum Beispiel Ihrem Kind die Kommunikation und das Verstehen von Sprache erleichtern:

  • Versuchen Sie – wann immer möglich – Freude am Austausch und an der Kommunikation mit Ihrem Kind zu haben. Dann kann die Kommunikation auch Ihrem Kind Freude bereiten und Sie werden gemeinsam viele schöne und angenehme Momente erleben.
     
  • Versuchen Sie, eine möglichst ruhige Hörumgebung zu schaffen.
    Vermeiden Sie unnötige Nebengeräusche (z.B. durch Fernseher, Radio, Haushaltsgeräte oder Telefongespräche).
     
  • Nehmen Sie Blickkontakt mit Ihrem Kind auf und gehen Sie möglichst auf seine Augenhöhe. Ihr Kind merkt so, dass Sie ihm Aufmerksamkeit schenken.
     
  • Sprechen Sie lebendig und natürlich mit deutlicher Sprachmelodie und Betonung.
     
  • Sprechen Sie nicht zu schnell, aber auch nicht betont langsam.
     
  • Wiederholen Sie Ihre Äußerungen - vor allem bei Babys und Kleinkindern, die sich am Anfang ihrer Hör- und -Sprachentwicklung befinden.
     
  • Durch eine lebhafte Mimik und Gestik sowie Ihre Sprechbewegungen bekommt Ihr Kind zusätzliche Informationen.
     
  • Begleiten Sie Ihre Handlungen und die des Kindes sprachlich, z.B. beim Wickeln, Füttern, Anziehen oder beim Spielen. Sagen Sie dem Kind also z.B., was sie gerade tun oder als nächstes mit ihm tun werden.
     
  • Verwenden Sie zu Beginn in wiederkehrenden Alltagssituationen möglichst dieselben Äußerungen. Damit erleichtern Sie Ihrem Kind, nach und nach die Bedeutungen und Handlungen zu verstehen.
     
  • Beobachten Sie Ihr Kind: Worauf hat es gerade seine Aufmerksamkeit gerichtet? Gehen Sie darauf ein.
     
  • Ahmen Sie Mimik und stimmliche Äußerungen des Kindes nach.
    So bahnen Sie erste Dialoge an.
     
  • Greifen Sie Gesten Ihres Kindes (z.B. Zeigen) oder sprachliche Äußerungen auf und sprechen Sie dazu.
    z.B. äußert das Kind: „Brumm brumm!“ → Sie können antworten: „Stimmt, da ist ein Auto“ oder „Möchtest du das Auto haben?“
     
  • Ergänzen und wiederholen Sie Gesten und Wortäußerungen Ihres Kindes. Dadurch geben Sie Ihrem Kind eine Rückmeldung, dass Sie es verstanden haben. Z.B.: Kind: „Mama omm!“→ Sie antworten: „Soll Mama kommen?“
     
  • Machen Sie Pausen im Gespräch und hören Sie Ihrem Kind zu oder beobachten Sie sein Verhalten. Geben Sie ihm ausreichend Zeit, Aufforderungen nachzukommen und eigene Gedanken zu äußern.
     
  • Korrigieren Sie nur indirekt, indem Sie die Äußerung des Kindes korrekt wiederholen.
    z.B.: Kind: „Nane!“→ Sie: „Ach, du möchtest eine Banane haben?“
     
  • Alternativfragen motivieren das etwas ältere Kind, genau hinzuhören und auch genau zu benennen.
    z.B.: „Möchtest du eine Banane oder lieber einen Apfel essen?“
     
  • Das gemeinsame Singen von Kinderliedern und das Sprechen von Fingerspielen und anderen Kinderreimen macht Ihrem Kind Spaß und wirkt sich gleichzeitig positiv auf die Hör- und Sprachentwicklung aus.
     
  • Betrachten Sie regelmäßig gemeinsam Bilderbücher. Gehen Sie auf das ein, was Ihr Kind interessant findet.

Im Rahmen der Frühförderung besprechen wir gerne mit Ihnen, warum Sie mit diesen Verhaltensweisen den Spracherwerb Ihres Kindes unterstützen und was Sie darüber hinaus tun können.

Viele wertvolle Anregungen finden Sie auch in dem Buch von Gisela Batliner „Hörgeschädigte Kinder spielerisch fördern“. Eine gute allgemeine Information über den Spracherwerb bietet die Broschüre „So kommt das Kind zur Sprache. Wie Eltern ihre Kinder beim Spracherwerb unterstützen können“ vom Heidelberger Elterntraining (Klappen Sie dazu untenstehende Literaturhinweise auf).

Gebärden

Wir möchten unseren Kindern barrierefreies Spielen und Lernen ermöglichen, damit sie sich altersgemäß und ihren Fähigkeiten entsprechend entwickeln können. Dafür benötigen sie Sprache. Da wir bei einem Kind mit einer Hörschädigung oft nicht von Anfang an wissen können, welche Sprache es als zufriedenstellend erlebt und welche Sprache es später wirklich als Bildungssprache erlernen wird, ist es sinnvoll den Weg zu zwei Sprachen zu ebnen: zur Lautsprache und zur Gebärdensprache. So gehen wir sicher, dass das Kind wenigstens ein Sprachsystem erlernt, auf dem dann später auch die Schriftsprache aufbauen kann.

Begriffserläuterungen

Die Deutsche Gebärdensprache (DGS) ist eine eigenständige Sprache. Sie ist eine visuell wahrnehmbare Sprache. Sie besteht aus Gebärden, die mit den Händen gebildet und mit verschiedenen Handstellungen, Handformen, Ausführungsorten, Bewegungsrichtungen, Mundbildern und mit Mimik und Körperhaltungen ausdifferenziert werden. Die DGS verfügt über einen umfangreichen Wortschatz und eine eigene Grammatik, die sich von der Deutschen Lautsprache (DLS) deutlich unterscheidet.

Namen oder Wörter, für die noch keine Gebärden bekannt sind, werden in der DGS mit dem Finger- alphabet buchstabiert (auch Graphembestimmtes Manualsystem oder GMS). Die Finger-Handstellung orientiert sich an den geschriebenen Buchstaben der deutschen Schriftsprache. (siehe Abb. 12)

Im Jahr 2002 wurde die DGS im Bundesgleichstellungsgesetz vom Bundestag gesetzlich als eigenständige Sprache anerkannt. Es gibt in der DGS regionale Unterschiede (Dialekte). Auch haben sich in anderen Ländern eigene Gebärdensprachen entwickelt.

Im Gegensatz zur DGS besitzen Lautsprachbegleitende Gebärden (LBG) und Lautsprachunterstützende Gebärden (LUG) keinen eigenen Sprachstatus und keine eigene Grammatik. Sie sind als Hilfsmittel zu verstehen, die in verschiedenen Situationen für verschiedene Zielgruppen zur Visualisierung der Lautsprache angewendet werden.

Lautsprachbegleitende Gebärden (LBG) begleiten die Lautsprache Wort für Wort, d.h. zu jedem gesprochenen Wort wird gleichzeitig eine Gebärde gemacht. Die grammatikalische Struktur der Deutschen Lautsprache bleibt dabei erhalten. Körpersprache und Mimik sind gegenüber der DGS reduziert. Bei Artikeln und Flexionen kommt das Fingeralphabet zum Einsatz. LBG werden z.B. im Grammatikunterricht als Hilfsmittel angewendet.

Lautsprachunterstützende Gebärden (LUG) unterstützen die Lautsprache. Es werden lediglich die Schlüsselwörter mit Einzelgebärden aus der DGS gebärdet. Die Deutsche Lautsprache bleibt in Grammatik und Sprechtempo erhalten. Über die notwendige Anzahl der Gebärden entscheidet der Sprecher/die Sprecherin im Hinblick auf die Zielperson und die Situation. LUG wird z.B. in der Alltagskommunikation mit schwerhörigen Menschen bei geräuschvoller Umgebung benutzt oder in Spielsituationen mit Kindern und auch bei Liedern. Das Verstehen der Lautsprache wird mit Hilfe von LUG leichter.

Kindergebärden zählen zu den Lautsprachunterstützenden Gebärden für die ganz Kleinen. Hier sind 100 bildhafte Gebärden aus der DGS als Schlüsselwörter für eigentlich hörende Kinder ausgewählt worden, denen eine vorsprachliche Form des „Sich-Mitteilens“ vermittelt werden soll. Diese Gebärden erzeugen Freude an der gemeinsamen Kommunikation und können auch wunderbar für sprachfördernde Fingerspiele und Lieder genutzt werden.

Bei Kindern, die wenig oder nicht sprechen, können verschiedene Elemente aus dem Bereich der Unterstützten Kommunikation (UK) eingesetzt werden. Im Rahmen der UK benutzt man ebenfalls Gebärden als ein visuelles Hilfsmittel. Gegenstände, Bildmaterialien und Symbole kommen hier als Ergänzungsmaterial hinzu, um Kommunikation zu unterstützen. Die UK ist nicht für hörgeschädigte Kinder entwickelt worden, sondern für Menschen, die Schwierigkeiten haben, die Lautsprache zu erlernen. Auch Erwachsene, die aufgrund einer Störung oder Behinderung keine verständliche Lautsprache sprechen, können mit Hilfe der UK kommunizieren. Viele Einrichtungen nutzen sehr unterschiedliche Gebärdensysteme, die sich nicht an den Gebärden der DGS orientieren. Die Gebärden der Gebärdenunterstützten Kommunikation (GuK) sind beispielsweise auch für Menschen mit Bewegungseinschränkung entwickelt worden und entsprechend einfach gehalten.

Schwerbehindertenausweis

Menschen mit einer Behinderung können verschiedene Sozialleistungen beantragen. Bestimmte Nachteilsausgleiche und Rechte können nur mit einem Schwerbehindertenausweis in Anspruch genommen werden.

Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundesweit einheitlicher Nachweis über den Status als schwerbehinderter Mensch und gibt Auskunft über die Schwere der Behinderung. In ihm sind der Grad der Behinderung (GdB), Merkzeichen und die Dauer der Gültigkeit festgehalten.

Eltern können für ihr Kind einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Welche Nachteilsausgleiche man jeweils nutzen kann, hängt ab von den Merkzeichen und dem Grad der Behinderung (GdB), die festgestellt werden.

Kinder, die taub oder an Taubheit grenzend schwerhörig sind, erhalten in der Regel die Merkzeichen GL und RF und zusätzlich mindestens bis zum 16. Lebensjahr die Merkzeichen H, B und G. Die Merkzeichen stehen für: GL= Gehörlos, RF= Gebühren-Befreiung für Radio und Fernsehen (für Kinder nicht möglich), H= Hilflos, B= berechtigt zur Mitnahme einer Begleitperson, G= Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt.

Die Grundfarbe des Schwerbehindertenausweises ist grün. Trägt er eines der Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl, so ist er zur Hälfte lilafarben (s. Abb. 13). Dieser grün-lila Flächenaufdruck berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im Personennahverkehr.

Ab einem Grad der Behinderung von 50 bekommt man einen Ausweis.
Auch wenn bei Ihrem Kind der Grad der Behinderung unter 50 liegt und es daher keinen Ausweis erhält, können Sie mit einem entsprechenden Bescheid ab einem Grad der Behinderung von 25 oder 30 bei der Einkommenssteuererklärung entweder eine Steuerermäßigung oder den sogenannten „Behinderten-Pauschbetrag“ geltend machen.

Bei vielen Kindern besteht die Hörschädigung von Geburt an. Um eventuelle Ansprüche wie Steuererleichterungen rückwirkend geltend machen zu können, ist es sinnvoll, die Anerkennung der Schwerbehinderung rückwirkend ab dem jeweiligen Zeitpunkt des Eintritts der Hörschädigung zu beantragen.

Einen Schwerbehindertenausweis beantragen Sie über ein entsprechendes Formular bei der Feststellungsbehörde in der Stadt oder dem Kreis, in der/dem sie leben. Oft ist diese Behörde im örtlichen Sozialamt oder im Versorgungsamt angesiedelt. Eine Liste mit den Adressen der zuständigen Behörde finden Sie hier.*

Das Formular „Erstantrag und Änderungsantrag nach Schwerbehindertenrecht“ kann hier online heruntergeladen* werden. Es ist aber auch in den Kreis- und Stadtverwaltungen oder in den örtlichen Bürgerbüros erhältlich.

Der Ausweis wird längstens für fünf Jahre und nur in Ausnahmefällen unbefristet ausgestellt. Ist der Ausweis abgelaufen, so kann eine Verlängerung beantragt werden. Sofern sich an den Voraussetzungen nichts geändert hat und ein Lichtbild vorliegt, wird in der Regel innerhalb von einer Woche ein neuer Ausweis ausgestellt.

Ausführliche Informationen zum Schwerbehindertenrecht und –ausweis bieten die zwei Broschüren des LWL-Integrationsamts Westfalen: „Behinderung und Ausweis“ (Download hier) und „Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben und Nachteilsausgleiche für (schwer)behinderte Menschen“ (Download hier)

Weitere Informationen zu Rechten, Hilfen und finanziellen Leistungen für Kinder mit einer Hör- schädigung finden Sie in dem Elternratgeber des Bundeselternverbands gehörloser Kinder (Klicken Sie hier).*

Gehörlosengeld

Was ist Gehörlosengeld?
Gehörlosengeld ist eine finanzielle Unterstützung für Gehörlose. Mit dieser Leistung wird ein Nachteilsausgleich gewährt für Mehrausgaben, die aufgrund der Hörbehinderung entstehen. Der Anspruch ist gesetzlich in den jeweiligen Sozialgesetzen einzelner Bundesländer geregelt und wird u.a. in NRW gewährt.

Wer erhält Gehörlosengeld?
In NRW werden Leistungen nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG) gewährt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Es besteht eine angeborene oder bis zum 18. Lebensjahr erworbene Taubheit oder an
  • Taubheit grenzende Schwerhörigkeit (d.h. beidseitiger Hörverlust ab 80 dB),
  • die gehörlose Person hat ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen, 
  • die gehörlose Person erhält keine entsprechenden Leistungen nach sonstigen Vorschriften (z.B. durch Schädigung Dritter bei einem Unfall).


In welcher Höhe?

  • Das Gehörlosengeld beträgt monatlich 77,-€.
  • Es wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt.
  • Es wird auch nicht bei anderen Sozialleistungen als Einkommen angerechnet.

Ab wann erhält man Gehörlosengeld?

  • Gehörlosengeld wird auf Antrag beim LWL-Inklusionsamt in Münster gewährt
  • und bei Vorliegen der Voraussetzungen ab dem 1. des Antragsmonats rückwirkend ausgezahlt. Es empfiehlt sich also, den Antrag so früh wie möglich zu stellen.

Wie erhält man Gehörlosengeld?

  • Der Antrag kann beim Landschaftsverband, bei der Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung eingereicht werden.
  • Formulare sind bei den Sozialämtern erhältlich oder können hier heruntergeladen werden*.

Inklusive Betreuungvin der Kindertageseinrichtung

Wenn Ihr Kind eine Kindertageseinrichtung besucht, besteht die Möglichkeit, zusätzlich zur Frühförderung eine inklusive Betreuung in der Kita zu beantragen. Unter Inklusion versteht man die „gemeinsame Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern mit und ohne Beeinträchtigung“.

Die Rahmenbedingungen für eine inklusive Betreuung sind von dem Konzept der jeweiligen Einrichtung abhängig und können von Region zu Region unterschiedlich sein. Oft kann eine Kita eine zusätzliche Fachkraft anstellen, die die Erzieherinnen und Erzieher in der Gruppe stundenweise unterstützt. So ist es zeitlich und personell eher möglich, Kindern, bei denen eine Entwicklungsverzögerung oder Behinderung vorliegt, gezielter in ihrer allgemeinen Entwicklung zu fördern und ihnen die Eingliederung in den Kita-Alltag zu erleichtern. Falls erforderlich, kann die zusätzliche Fachkraft oft auch zeitweise eine individuelle Betreuung eines Kindes übernehmen. Diese Fachkräfte haben teilweise zusätzliche pädagogische Kenntnisse erworben, die sich aber in der Regel nicht speziell auf Kinder mit einer Hörschädigung beziehen.

Gemeinsam mit Ihrer Frühförderin und der Kita, die Ihr Kind besuchen soll oder bereits besucht, können Sie überlegen, ob eine inklusive Betreuung für Ihr Kind sinnvoll und notwendig ist. Den Antrag auf eine inklusive Betreuung stellt die Kita beim Landesjugendamt.

Förderschulkindergarten

Den Förderschulkindergarten der Münsterlandschule (FKG) können Kinder mit einer Schwer- hörigkeit oder Gehörlosigkeit (Förderbedarf „Hören und Kommunikation“) ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt besuchen. Kinder unter 3 Jahren werden nach individueller Absprache auch aufgenommen. Schwerhörige und gehörlose Kinder lernen hier gemeinsam in altersgemischten Gruppen mit bis zu maximal 10 Kindern.

Die Angebote orientieren sich im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) und im Rahmen der Allgemeinen Kindergartenpädagogik an der Bildungsvereinbarung NRW und schaffen so Raum für die Entwicklung sprachlicher, kognitiver, sozialer und motorischer Kompetenzen.

Innerhalb eines strukturierten Tages- und Wochenablaufes wechseln sich Morgenkreis, Frühstück, Freispiel drinnen und draußen und gruppenübergreifend geplante Angebote wie Basteln und Malen, Rhythmik und Musik, Sport, Experimentieren, Bilderbuchbetrachtung, Rechnen und graphomotorische Übungen ab. Es finden Ausflüge und Feste dem Jahreskreislauf entsprechend statt sowie Eltern-Kind-Treffen gemeinsam mit den Familien der Frühförderung. Im letzten Jahr vor der Einschulung nehmen die Kinder des Kindergartens an einer Vorschulgruppe teil.

Im Unterschied zu allgemeinen Kindergärten werden die Kinder im Förderschulkindergarten in der Deutschen Lautsprache (DLS) und auch in der Deutschen Gebärdensprache (DGS) gefördert. Durch die Zusammenarbeit von hörendem, DGS-kompetentem Personal mit einer hörgeschädigten Gebärdensprachdozentin ist zurzeit (Stand 2021/2022) eine durchgängige bilinguale (zweisprachige) Förderung der Kinder möglich. Ziel ist der Aufbau von Basisfähigkeiten in beiden Sprachen, so dass auch in beiden Sprachen Bildungs- und Erziehungsarbeit geleistet werden kann und die Kinder Kommunikation barrierefrei und unbeschwert erleben. Unser Leitmotiv lautet „Verstehen und Verstandenwerden“. Zusätzlich erhalten die Kinder regelmäßig individuelle eine Hör- und Sprachförderung. Je nach Bedarf und Aufnahmekapazität können sie mit einer ärztlichen Verordnung auch Ergotherapie in der Vormittagszeit bei uns wahrnehmen. In allen Alltagssituationen im Kindergarten üben die Kinder Hör- und Kommunikationstaktik und bei besonderen Veranstaltungen auch den Umgang mit Gebärdensprachdolmetschern.

Zur visuellen Unterstützung der Bildungsarbeit werden neben Gebärden viele andere Hilfsmittel genutzt: Fotos, Bilder, Gebärdenbilder, Piktogramme, Fingerhandsysteme (GMS und PMS), hörgeschädigtenspezifische Computerlernprogramme und Lern-Apps sowie ein früher Einsatz der Schrift. Die Eltern erhalten vielfältiges Gebärden-Bild-Material und kleine Videofilme, um auch zu Hause mit ihren Kindern Bildungsinhalte vertiefen zu können.

Zur auditiven Unterstützung der Förderung gehört u.a. die tägliche Funktionskontrolle der Hörgeräte und CIs und der Einsatz einer Höranlage. Hierfür besteht eine enge Zusammenarbeit mit Akustiker:innen, Pädaudiolog:innen und HNO-Ärztinnen/-Ärzten. Die Kindergartenkinder fahren gemeinsam mit den Schulkindern der Münsterlandschule im Schülerspezialverkehr des LWL. Die Öffnungszeiten orientieren sich an den Zeiten der Münster- landschule. Die Kinder ab drei Jahren können über die Offene Ganztagsschule (OGS) der Caritas Emsdetten bis 16 Uhr betreut werden.

Mehr Informationen finden Sie auf der Seite des Förderschulkindergartens der Münsterlandschule. Sie können mit uns telefonisch (0251/2105-137) oder über E-Mail Kontakt aufnehmen. Der Kindergarten hat zudem einen eigenen Flyer und eine detaillierte Übersicht über die Konzeptinhalte, die Sie auf Anfrage gerne bekommen.

Schulvorbereitungstraining (SVT)

Zum Schulvorbereitungstraining können Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung angemeldet werden. Die Kinder besuchen an einem festen Vormittag in der Woche die Münsterlandschule, wo sie in einer Kleingruppe von zwei Lehrerinnen auf die Schule vorbereitet werden. Das Schulvorbereitungstraining findet anstelle der Frühförderung statt.

Der inhaltliche Schwerpunkt bildet die Heranführung an Buchstaben und Laute. Visualisiert werden die Laute durch das Phonembestimmte Manualsystem (PMS) (siehe Abb. 14 unten). Dabei werden Anlaute gehört, Buchstaben kennengelernt und erste Schreib- und Leseübungen durchgeführt. Des Weiteren gibt es Bildungsinhalte im Bereich Mengen und Zahlen. Bastel- und Spielangebote sind auf die Lerninhalte abgestimmt und dienen der Vertiefung.

Neben der inhaltlichen Arbeit ist das Kennenlernen von Schule ein weiterer Schwerpunkt. Durch selbstständiges Arbeiten oder das Arbeiten in Gruppen, Organisation des Arbeitsplatzes und der Arbeitsmaterialien sowie der Entwicklung von Ausdauer und Konzentration werden wichtige Bestandteile von Schule geübt.

Weiterhin finden hörgeschädigtenspezifische Aspekte wie Gesprächs- und Hörtaktik und der Umgang mit der Hörtechnik einen Raum.

Die Kinder werden mit Schülertaxis zur Schule und wieder nach Hause gefahren. Die Kosten dafür übernimmt der LWL. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der Münsterlandschule. Auch Ihre Frühförderin informiert Sie gerne über das Schulvorbereitungstraining.

Schulische Fördermöglichkeiten

Kinder mit einer Hörbehinderung haben die Möglichkeit, eine allgemeine Schule am Wohnort oder eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation zu besuchen. Die Entscheidung über den Förderort liegt bei den Eltern. Beim Besuch einer allgemeinen Schule können die Kinder auf Antrag im Rahmen des Gemeinsamen Lernens von einem/einer Förderschullehrer:in der Münsterlandschule unterstützt werden.

Gemeinsames Lernen an einer allgemeinen Schule

Im Gemeinsamen Lernen (GL) erhalten schwerhörige und gehörlose Kinder die Möglichkeit, gemeinsam mit Kindern ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf an einer allgemeinen Schule in Wohnortnähe zu lernen. Es handelt sich dabei in der Regel um eine Einzelintegration. Ziel des Gemeinsamen Lernen ist eine barrierefreie Teilhabe an Lebens- und Lernsituationen der allgemeinen Schule unter Einbeziehung hörgeschädigtenspezifischer Erfordernisse. Eine Lehrkraft der Münsterlandschule entwickelt in Kooperation mit der allgemeinen Schule individuelle Förderpläne und Nachteilsausgleichsangebote, führt die sonderpädagogische Förderung durch und bietet Beratung rund um das Thema Hörschädigung an.

Münsterlandschule Münster

An der Münsterlandschule werden Kinder und Jugendliche mit einer Schwerhörigkeit oder

Gehörlosigkeit (Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation) unterrichtet und gefördert. Auch Kinder mit zusätzlichen Behinderungen oder Beeinträchtigungen besuchen die Schule. Das Aufgabengebiet der Schule umfasst ein weites Spektrum von der Frühförderung der ganz Kleinen im Elternhaus bis hin zur Begleitung der älteren Schüler in den beruflichen Alltag.

Zurzeit besuchen ca. 200 Schüler:innen die Münsterlandschule. Die Schule umfasst eine Primarstufe und eine Sekundarstufe 1. Die Kinder werden nach den Lehrplänen der allgemeinen Grund- und Hauptschule unterrichtet. Bei Bedarf kann der Unterricht auch nach den Lehrplänen für die Bildungsgänge „Lernen“ und „Geistige Entwicklung“ erfolgen.

Die kleine Klassengröße sowie die räumliche und mediale Ausstattung sind optimal auf die Bedürfnisse der hörgeschädigten Schüler:innen abgestimmt. Die Schüler:innen werden - je nach sprachlicher Orientierung und nach individuellem Bedarf - in der deutschen Lautsprache, der Deutschen Gebärdensprache oder mit Hilfe von lautsprachunterstützenden Gebärden von Förderschullehrer:innen unterrichtet.

Von der Münsterlandschule ist ein Wechsel an eine allgemeine Grundschule oder an eine weiterführende Schule möglich. Am Ende der Sekundarstufe kann ein Förderschulabschluss sowie ein qualifizierter Hauptschulabschluss erworben werden.

Sollte bei Ihrem Kind ein anderer Förderschwerpunkt als Hören und Kommunikation im Vorder- grund stehen, so ist auch der Besuch einer anderen Förderschule möglich. Dies kann zum Beispiel eine Förderschule mit dem Schwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung oder eine Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung sein.

AO-SF-Verfahren

Wenn Ihr Kind eingeschult wird (oder auch später im Laufe der Schulzeit), können Sie eine sonderpädagogische Unterstützung für Ihr Kind beantragen. Dieses geschieht im Rahmen eines sogenannten „AO-SF-Verfahrens“. Die Abkürzung AO-SF steht für „Ausbildungsordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke“. Die AO-SF- Verordnung bildet mit dem NRW-Schulgesetz die Rechtsgrundlage für die sonderpädagogische Unterstützung von Kindern an einer allgemeinen Schule oder an einer Förderschule.

In einem ersten Schritt stellen Sie mit der Anmeldung Ihres Kindes an einer Grundschule Ihrer Wahl einen Antrag auf „Ermittlung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung“ im Bereich „Hören und Kommunikation“. Das zuständige Schulamt beauftragt dann in der Regel eine Lehrkraft der Grundschule und eine Lehrkraft der Münsterlandschule damit, den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung Ihres Kindes zu ermitteln und hierzu ein Gutachten zu erstellen. Das Schulamt fordert außerdem ein schulärztliches Gutachten beim Gesundheitsamt ein.

Im Rahmen des AO-SF-Verfahrens finden auch Gespräche mit Ihnen als Eltern statt. Sie werden u.a. über den Ablauf des Verfahrens und die Empfehlungen für die sonderpädagogische Unterstützung informiert. Außerdem können Sie vor dem Abschluss des Gutachtens angeben, ob Ihr Kind an einer Grundschule im Gemeinsamen Lernen (GL) oder an einer Förderschule sonderpädagogisch unterstützt werden soll. Auf der Grundlage des Elternwunschs und des sonderpädagogischen Gutachtens trifft dann das Schulamt eine Entscheidung. Dabei hat der Elternwunsch einen sehr hohen Stellenwert.

Um einen möglichst umfassenden Blick auf die Lernausgangslage und die individuellen Bedürfnisse Ihres Kindes zu bekommen, werden für das AO-SF-Gutachten Informationen weiterer Fachleute eingeholt. Dazu zählen z.B.:

  • die Erzieher:innen aus dem Kindergarten Ihres Kindes
  • die/der behandelnde Pädaudiolog:in
  • die/der behandelnde Kinderärzt:in
  • Therapeut:innen die Ihr Kind fördern.

Über den gesamten Prozess der Entscheidungsfindung hinweg werden Sie sowohl von der zuständigen Lehrkraft der Münsterlandschule als auch von der zuständigen Lehrkraft der Grundschule beraten. Im folgenden Schaubild sehen Sie den Ablauf des AO-SF-Verfahrens: