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Allgemeine Informationen

  • Wir als Frühförder:innen begleiten und beraten Familien mit einem hörgeschädigtem Kind auf dem Weg der Hör- und Sprachentwicklung.
  • Wir unterstützen die Kommunikation zwischen dem Kind und seiner Familie sowie weiteren Bezugspersonen (z.B. in der Kindertagesstätte).
  • Hören und eine gelingende Kommunikation beeinflussen die Gesamtentwicklung eines Kindes grundlegend.
  • Ein Ziel der Frühförderung ist es, Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes zu stärken. Dadurch können Entwicklungsverzögerungen verhindert oder verringert werden. Dies gelingt am besten, wenn die Förderung möglichst bald nach der Diagnose startet.

  • Kinder mit einer Hörschädigung vom 3. Lebensmonat bis zum Schuleintritt
  • Kinder mit einer Hörschädigung und weiteren Beeinträchtigungen oder Behinderungen

Die Frühförder:innen informieren und beraten...

  • über unterschiedliche Arten von Hörschädigungen und deren Auswirkungen
  • über Hörgeräte, Cochlea Implantate und weitere technische Hilfsmittel
  • über die Hör- und Sprachentwicklung von Kindern
  • über Tipps und Anregungen für den alltäglichen Umgang mit Ihrem Kind
  • über Kommunikationshilfen
  • über den Einsatz von Gebärden
  • über Materialien
  • über finanzielle und rechtliche Hilfen
  • über unterschiedliche Förderorte
  • über die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit einer Hörbehinderung
  • über Rahmenbedingungen und Verhaltensweisen, die die Kommunikation und das Ver­stehen erleichtern und die Hör- und Sprachentwicklung unterstützen
  • über geeignete Förderorte wie Kindergarten oder Schule
  • über Raumakustik in Kindertageseinrichtungen

 

Gemeinsam mit den Eltern fördern wir...

  • die Hörentwicklung,
  • die Sprachentwicklung,
  • die Kommunikationsentwicklung und
  • die Gesamtentwicklung des Kindes,
  • die Kommunikation innerhalb der Familie und im Kindergarten,

indem wir, eingebettet in alltägliche Situationen

  • spielen
  • malen
  • basteln
  • singen
  • lesen
  • gebärden
  • erzählen
  • ...

  • Babys und Kleinkinder besuchen wir in der Regel zu Hause
  • Wenn die Kinder eine Kindertagesstätte besuchen, findet die Frühförderung meistens dort statt

Neben einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Eltern ist uns ein Austausch und eine Zusammenarbeit mit allen Fachkräften, die an der Förderung des Kindes beteiligt sind, wichtig. Das sind z.B.

  • Mitarbeiter:innen von Kindertageseinrichtungen
  • Pädaudiolog:innen und andere Ärzt:innen
  • Therapeut:innen
  • Hörgeräteakustiker:innen

  • Wenn bei Ihrem Kind eine Hörschädigung festgestellt wurde, melden Sie sich in der Beratungsstelle für hörgeschädigte Kinder.
  • Die Mitarbeiter:innen vereinbaren mit Ihnen eine Erstberatung.
  • In diesem Beratungsgespräch können Sie den Antrag auf Frühförderung stellen.
  • Die Genehmigung des Antrags erfolgt durch die Schulaufsichtsbehörde der Bezirksregierung Münster. Die Frühförderung kann dann meist nach etwa 8 Wochen beginnen.
  • Die Frühförderung muss auch vom zuständigen örtlichen Gesundheitsamt genehmigt werden. Dafür werden Sie in der Regel einmal zu einer amtsärztlichen Untersuchung Ihres Kindes eingeladen.
  • Die Frühförderung ist für Eltern kostenlos und freiwillig.
  • Die Frühförderung ist ein Angebot des Landes NRW und ist im Schulgesetz verankert.