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Gemeinsames Lernen - Inklusion

Unsere Arbeit im GL

Was möchten wir vom Gemeinsamen Lernen?
Einige Schüler mit Behinderungen gehen auf Regelschulen.
Diese Schüler sollen dort gut leben und lernen können.

Inklusion ist an diesen Schulen möglich:
Grundschule
Hauptschule
Realschule
Sekundarschule
Gesamtschule
Gymnasium
Berufskolleg

Meistens einzelne hörgeschädigte Schüler an der allgemeinen Schule.

Was sind die Aufgaben der Lehrkräfte in der Inklusion?

Die hörgeschädigten Schüler werden individuell gefördert.
Wir zeigen den Schülern:
Wie hast du weniger Stress?
Wie kannst du dir selbst helfen?

Es gibt Beratung für Schüler, Eltern und Lehrer.
So bekommen alle ein besseres Verständnis.
Es wird eine Zusammenarbeit aufgebaut.

Zusammenarbeit mit allen Lehrern und der Schulverwaltung.
Es gibt auch Zusammenarbeit mit anderen wichtigen Personen.
Zum Beispiel mit Logopäden, Ärzten oder Akustikern.

Es gibt oft Treffen von uns Sonderpädagogen von der Münsterlandschule.
Es treffen sich nur die, die im Gemeinsamen Lernen arbeiten.
Wir arbeiten auch im Arbeitskreis "GL mit Hörgeschädigten NRW" mit.
Wenn wir alle zusammenarbeiten, wissen alle besser Bescheid. 
Außerdem funktioniert die landesweite Zusammenarbeit besser.

Die Sonderpädagogen von der Münsterlandschule unterstützen die Schüler.
Wir fahren nur in bestimmte Orte im Münsterland.
Es ist unterschiedlich, wie viel Zeit ein hörgeschädigter Schüler für die Förderung braucht.

Sie können immer einen Antrag stellen, wenn Ihr Kind Förderung haben soll.
Das kann von den Eltern oder der allgemeinen Schule gemacht werden.
Das Antragsformular finden Sie unter dem Link.

Die Beratungsstelle informiert über die Gesetze zum Antrag.
Dort erfährt man genau, wie es funktioniert.

Wer schreibt das Gutachten? Ein Lehrer von der Münsterlandschule und ein Lehrer von der allgemeinen Schule.
Dann entscheidet die Schul-Aufsichts-Behörde.
Die Schul-Aufsichts-Behörde entscheidet, welchen Förder-Schwerpunkt der Schüler bekommt.
Sie entscheidet auch über den Ort der Förderung.